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   AG Rudolstadt, 14.04.2010 - 2 C 104/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37756
AG Rudolstadt, 14.04.2010 - 2 C 104/09 (https://dejure.org/2010,37756)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 14.04.2010 - 2 C 104/09 (https://dejure.org/2010,37756)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 14. April 2010 - 2 C 104/09 (https://dejure.org/2010,37756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • captain-huk.de

    Fraunhofer verworfen und restliche Mietwagenkosten nach Schwacke zugesprochen

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Amtsgericht Rudolstadt für Schwacke- Mietpreisspiegel

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Rudolstadt, 14.04.2010 - 2 C 104/09
    Der Bundesgerichtshof hat in einer Vielzahl von Urteilen klargestellt, dass der Geschädigte nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl, etwa BGH 12.10.2004, VersR 2005, 239 f.; BGH 24.06.2008, VersR 2008, 1370 f. - zit. nach Juris).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Rudolstadt, 14.04.2010 - 2 C 104/09
    Noch im Urteil vom 14.10.2008 (NJW 2009, 58 f. - zit. nach Juris) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass der Schwacke-Mietpreisspiegel nach wie vor eine ausreichende Grundlage für die im besonders freien Ermessen des Tatrichters stehende Schadenschätzung nach § 287 ZPO darstellt.
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Rudolstadt, 14.04.2010 - 2 C 104/09
    Der Bundesgerichtshof hat in einer Vielzahl von Urteilen klargestellt, dass der Geschädigte nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl, etwa BGH 12.10.2004, VersR 2005, 239 f.; BGH 24.06.2008, VersR 2008, 1370 f. - zit. nach Juris).
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